Für die Kleinen gibt’s ermäßigte Preise bei den Fahrgeschäften.
Beginn: 14:00 Uhr
Abend der Betriebe und Vereine im Festzelt, tolle Stimmung mit Musik MFG
Beginn: 19:30 Uhr
Beginn: 22:00 – 02:30 Uhr
Alter Sportplatz
Beginn: 09:00 Uhr
ACHTUNG: KEINE ANMELDUNG ERFORDERLICH!!!
18:00 Uhr Empfang der Marktgemeinde mit Platzkonzert der Marktmusikkapelle Andorf und des MV Zell an der Pram.
Festzug der Andorfer Vereine ins Festzelt, angeführt von den Pferdegespannen mit dem Bierwagen der Brauerei Baumgartner.
19:00 Uhr Offizielle Eröffnung durch Bezirkshauptmann Mag. Dr. Florian Kolmhofer sowie LAbg. Vbgm. Florian Grünberger und VVA Obmann Johann Hosner
Beginn: 20:00 Uhr
DJ Ben Neo
Beginn: 22:00 – 02:30 Uhr
Am Sonntag laden der FCA und der VVA zum alljährlichen Stammtischtreffen im Festzelt.
Die größten Gruppen bekommen einen Preis
1. Preis 100L Bier
2. Preis 50L Bier
3. Preis 25L Bier
Musikalische Unterhaltung: Blechreiz
Beginn: 10:30 Uhr
Beginn: 13:30 Uhr
Brauchtumsveranstaltung im Pavillon
mit Sunnseitn Musi
Oberwanger Viergesang
Rottenegger Schuhplattlern
Stroafrecha-Musi
Beginn: 15:00Uhr
Beginn: 20:30 Uhr
Beginn: 22:30 – 02:30 Uhr
Beginn 10:30 Uhr
Ein Akrobatik Showteam des Turnvereins Münzkirchen, das immer wieder mit grandiosen Auftritten das Publikum begeistert !
Atemberaubende Akrobatik Vorführungen und spektakuläre Shows sorgen für Begeisterungsstürme, hochrangige Auftritte im Linzer Musiktheater und beim Linzer Pflasterspektakel bestätigen den hohen Leistungslevel!
Das Team ist mittlerweile eine fixe Größe der nationalen Akrobatikszene!
Zwischen Auftritten in Dornbirn und Amsterdam gastieren sie beim Andorfer Volksfest!
Beginn 14:30 Uhr
mit Zööbrass
Beginn 13:30 – 17:00 Uhr
Obmann Hans Hosner
Winertsham 5, 4770 Andorf
office@andorfer-volksfest.at
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Der VVA sieht sich als ein mit Region verwurzelter Verein und Vermieter. Unsere Philosophie ist daher auch die Stärkung und Förderung regionaler Anbieter. Daher gelten unsere angeführten Mietpreise für Mieter nur, wenn regionale Lieferanten und Caterer zum Zug kommen! Andernfalls müssen wir eine „regionalen Ausgleichszuschlag“ in Höhe von € 100,– in Rechnung stellen!